COVID-19 Prävention

Stand: 28.10.2021

Hier finden Sie die COVID-19-Präventionsmaßnahmen, die für alle Messeteilnehmer:innen beim Besuch der „Die Presse“-SCHAU gelten, um eine sichere Veranstaltung zu gewährleisten.

Basierend auf den Verordnungen und Empfehlungen der österreichischen Bundesregierung und der Stadt Wien passen wir unser Präventionskonzept laufend an. Informieren Sie sich daher bitte unmittelbar vor Veranstaltungsbeginn auf dieser Seite über die aktuellen Regelungen.

Kontrolle der im Veranstaltungszeitraum geltenden G-Regeln

Bei Großveranstaltungen in Wien ist derzeit der Zutritt für Besucher:innen möglich, die geimpft oder genesen sind (2 G-Regel). Dies muss mit entsprechenden Unterlagen/Zertifikaten beim Einlass nachgewiesen werden.

Für im Rahmen der Messe beruflich Tätige (Aussteller/Mitwirkende) ist der Zutritt unter Einhaltung der 2,5 G- Regel möglich (geimpft, genesen oder PCR-getestet.

Ein Impfnachweis ist nur bei EMA-Zertifizierung des Impfstoffes (derzeit: BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Janssen Pharmaceutica NV = Johnson and Johnson) und ab dem Tag der zweiten Teilimpfung (nur beim Vakzin von Johnson und Johnson genügt eine Impfung) gültig. Genesene sind mit entsprechendem Nachweis für 6 Monate von der Testpflicht befreit.

Ausgenommen davon sind Kinder unter 12 Jahren, für sie ist der Eintritt auch weiterhin mit einem Antigen-Schnelltest oder einem PCR-Test möglich. Für Kinder unter 6 Jahren ist kein Nachweis erforderlich.

Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper zählt für 90 Tage ab dem Testzeitpunkt.

Das Ergebnis eines PCR-Tests darf nicht älter als 48 Stunden sein (jeweils ab dem Zeitpunkt der Probennahme). Das Testergebnis muss den Namen der getesteten Person, Datum und Zeitpunkt der Probenentnahme beinhalten.

Kontaktdatenerfassung

Wir bieten allen Besucher:innen den Erwerb der Eintrittskarten über unseren Ticketshop an. Sowohl beim Kauf über unseren Ticketshop als auch beim Kauf an den Tageskassen vor Ort werden die Kontaktdaten (Name, Telefonnummer und E-Mail Adresse) der Besucher:innen für die Nachverfolgung im Anlassfall erfasst. Im Falle eines Corona Clusters muss auf Verlangen der Gesundheitsbehörden bekanntgegeben werden können, wer an welchem Veranstaltungstag anwesend war. Die Daten der Besucher:innen werden hierzu max. 28 Tage gespeichert und danach vollständig gelöscht.

Verhaltensregeln vor Ort

Laut der letztgültigen Verordnung ist bei den Veranstaltungsbereichen kein Mindestabstand zwischen den Besucher:innen erforderlich. Dennoch werden die Veranstaltungsbereiche großzügig gebaut, sodass zu jeder Zeit die Auslastung erkennbar ist und die Besucher:innenströme optimal gesteuert werden können.

Bitte desinfizieren Sie sich beim Betreten der Veranstaltungsstätten die Hände mit dem bereitgestellten Handdesinfektionsmittel.

Bitte halten Sie sich generell bestmöglich an die allgemeinen Hygieneempfehlungen (Abstand halten, regelmäßiges Händewaschen, Handdesinfektion)

Wenn COVID-19-Symptome vorhanden sind, oder befürchtet werden muss, erkrankt zu sein, darf die Veranstaltungsstätte auch bei negativem COVID-19 Test nicht betreten werden.